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Wohnen

Der Wohnbereich der EWW bietet erwachsenen Menschen mit geistigen, körperlichen und psychischen oder mehrfachen Behinderungen ein flexibles und durchlässiges Wohn- und Unterstützungsangebot, das jeweils individuelle Vorstellungen berücksichtigt. Je nachdem wie viel Unterstützung benötigt oder gewünscht wird, stehen unterschiedliche Wohnangebote zur Verfügung. Wir bieten unseren Nutzer*innen ein an ihren Bedürfnissen und Wünschen orientiertes Zuhause, in dem sie allein oder in Gemeinschaft mit anderen leben und sich sicher und angenommen fühlen können.

Das Wohnangebot der EWW ist ein Angebot der Eingliederungshilfe nach § 90 Absatz 5 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Soziale Teilhabe.

Mit unseren Unterstützungsangeboten setzen wir aktuelle fachliche Erkenntnisse, gesellschaftliche Entwicklungen und die individuellen Vorstellungen unserer Nutzer*innen um. Die Verwirklichung der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben steht im Mittelpunkt unserer Arbeit. Alle mit dem Wohnen und Alltagsbewältigung in Zusammenhang stehenden Assistenzleistungen sollen unseren Nutzer*innen ermöglichen, ihre Lebensplanung und Lebensführung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

Leben in einer Außenwohnung

Sie können begrenzte Zeiten des Tages allein zurechtkommen, haben einige Kompetenzen im Bereich der Selbstversorgung und möchten Ihren Alltag mit entsprechender Unterstützung in einer Einzelwohnung, einer Wohnung mit Ihrem*Ihrer Partner*in oder einer Wohngemeinschaft gestalten? Ein eigenständiges, selbstbestimmtes Leben mit täglichen, auch mehrfachen Hausbesuchen und Unterstützung auf Abruf bieten wir in unseren Außenwohnungen in den Stadtteilen Leherheide und Mitte.

Ein Teil dieser Wohnungen ist rollstuhlgerecht, so dass Sie z.B. auch als Rollstuhlfahrer mit umfänglichem Pflegebedarf hier nach Ihren eigenen Vorstellungen leben können. Die Präsenz qualifizierter Mitarbeiter an sieben Tagen der Woche von 6.00 - 23.00 Uhr garantiert Ihnen Begleitung, Unterstützung, Pflege und Versorgung wann und wo Sie diese brauchen.

Personenzentrierung – Wie wir arbeiten

Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen Sie, als Mensch, der auf unsere Beratung und Unterstützung vertraut.

Sie entscheiden, ob Sie in Gemeinschaft, mit Ihrem*Ihrer Partner*in, oder allein wohnen möchten. Im Rahmen der von Ihnen gewünschten Wohnform erhalten Sie ein auf Ihre Vorstellungen sowie auf Ihre Unterstützungsbedarfe und Möglichkeiten abgestimmtes Hilfsangebot.

Wir leisten die Unterstützung, die Sie benötigen und wünschen, um in jeder Lebensphase selbstbestimmt, aktiv und eigenverantwortlich leben zu können. Bei dem Wunsch nach Veränderung oder auch wenn sich Ihre Unterstützungsbedarfe ändern, passen wir gemeinsam mit Ihnen die Rahmenbedingungen von Wohnen und Unterstützung an.

Nicht Sie müssen zu unserem Wohnangebot passen, sondern unser Wohnangebot zu Ihnen.

Wir helfen Ihnen, Ihre Ziele zu erreichen. Wir konzentrieren uns auf Ihre Stärken und Fähigkeiten. Wir erschließen gemeinsam mit Ihnen Ressourcen aus Ihrem Umfeld. Wie die Begleitung konkret aussieht, vereinbaren wir in einem individuellen Teilhabeplan. Wichtig für uns ist, dass alle Maßnahmen wirksam und hilfreich für Sie sind.

Wir möchten, dass Sie zufrieden sind.

Aufnahme – Wie wir zueinander kommen

Interessieren Sie sich für eines unserer Angebote? Dann sollten wir uns kennen lernen.

Wir können Ihnen einen Wohnplatz anbieten, wenn

  • Sie Unterstützung brauchen und mit uns zusammenarbeiten wollen,
  • Sie eine Behinderung oder psychische Erkrankung haben (Diagnose nach ICD-10)
  • und wenn Sie volljährig sind.

In einem ersten Gespräch informieren wir Sie gerne zu unseren Angeboten und zu den Voraussetzungen für eine Aufnahme. Beim Kennenlernen wollen wir von Ihnen erfahren, wo Sie Unterstützung brauchen und wie Sie leben wollen. Dann können wir prüfen, ob, wo und wie wir eine Begleitung sicherstellen können, die Ihren Bedarfen und Ihren Vorstellungen entspricht.

Nach Ihrem Antrag auf Eingliederungshilfeleistungen im Bereich Wohnen wird der Leistungsträger (in der Regel Ihr örtliches Sozialamt) in einem Gespräch Ihren Hilfebedarf erfassen und Ihre Teilhabeziele festlegen. Wir helfen Ihnen gerne, wenn Sie zu dem Verfahren Fragen haben.

Rufen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen.

Für die Wohnstätten und Außenwohnungen haben wir in der Regel mehrere Anfragen. Dann können Wartezeiten entstehen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Der Bewohnerbeirat hat hier für Sie einige Fragen und Antworten zu den Wohnstätten und Außenwohnungen zusammengestellt:

Muss ich mir ein Zimmer/eine Wohnung teilen?
Nein, jeder hat ein Zimmer für sich alleine. Auch in den Wohnungen. Als Paar kann man sich ein Zimmer oder eine Wohnung teilen.

Wer bestimmt, wie ich mein Zimmer/meine Wohnung einrichte?
Jeder darf seine Einrichtung selbst bestimmen.

Wer bezahlt die Einrichtung des Zimmers/der Wohnung?
Eine Grundausstattung in den Wohnstätten und Außenwohnungen wird von den EWW bezahlt. Jeder kann aber seine eigenen Möbel und andere Gegenstände mitbringen.

Zur Grundausstattung in den Außenwohnungen gehören z.B. Bett, Schrank, Tisch, Stühle, Sofa, eine Küche mit Kühlschrank, Herd und Backofen und eine Waschmaschine, außerdem der Fußbodenbelag, Gardinen/Rollos, Lampen und Gebrauchsgegenstände wie Geschirr.

Wenn ich bei den EWW wohne, muss ich auch bei den EWW arbeiten?
Nein, jeder kann selbst entscheiden wo er arbeitet.

Wie sieht die Unterstützung im Alltag aus?
Die Unterstützung richtet sich nach den eigenen Wünschen und Bedürfnissen. Mit jedem wird eine Teilhabeplanung vereinbart. Es werden gemeinsam Ziele festgelegt und die Schritte, um die eigenen Ziele zu erreichen.

Wer einen großen Hilfebedarf hat, hat viele Kontakte zu den Mitarbeitern, wer viel selber machen kann, hat wenige.

Kann ich mir einen Arzt selbst aussuchen?
Ja, jeder kann zu den Ärzten gehen, zu denen er gehen möchte.

Muss ich selber putzen?
Jeder ist für Ordnung und Sauberkeit in seinem Zimmer/seiner Wohnung selber verantwortlich und bekommt dort Hilfe, wo er Unterstützung benötigt.

Muss ich selber kochen?
Wer kann, kann alleine kochen. Wer Hilfe braucht, bekommt Unterstützung oder kann an der Gruppenverpflegung teilnehmen.

Kann ich meine Einkäufe selbst entscheiden?
Jeder kann einkaufen was er möchte und was er sich leisten kann. Wer Unterstützung beim Umgang mit Geld braucht, bekommt dabei Begleitung und Hilfe.

Wenn ich alt bin, muss ich dann ausziehen?
Nein, jeder kann bis zu seinem Lebensende bei EWW wohnen. Solange keine intensive medizinische Hilfe notwendig ist, wird die Unterstützung angepasst.